Förderung für den Tourismus in Thüringen

Tourismus ist ein wichtiger Förderschwerpunkt in Thüringen. Mehr Gäste, besserer Service, breiteres Angebot: Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen für Ihr Vorhaben in der Tourismusentwicklung. Wir beraten Sie gern!

Passende Programme für die Tourismusförderung

aria-label="GRW Teil II" GRW Teil II

GRW Teil II

Das Programm bietet einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent für öffentliche Einrichtungen des Tourismus. 

aria-label="Landesprogramm Tourismus" Landesprogramm Tourismus

Landesprogramm Tourismus

Mehr Gäste aus dem In- und Ausland zu gewinnen - dafür gibt es einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent. 

Landesprogramm Tourismus: Zeigen Sie Thüringen von seiner schönsten Seite

Mehr Gäste aus dem In- und Ausland zu gewinnen - dabei unterstützen wir Sie mit dem Landesprogramm Tourismus.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • Kommunen und deren Zusammenschlüsse
  • steuerbegünstigte Körperschaften mit Anerkennung nach § 60a AO
  • anerkannte Destinationsmanagementorganisationen
  • Kulturorganisationen
  • Investitionen in die Digitalisierung des Tourismus
  • touristisches Marketing für Thüringen im In- und Ausland
  • Maßnahmen der Destinationsentwicklung
  • Zuschuss 60% bis 75 % (bei besonderen Voraussetzungen)
  • max. 250.000 EUR (Investitionen) bzw. 100.000 EUR (Marketing) Zuschuss
  • Destinationsmanagementorganisationen nach erreichter Punktzahl im Bewertungsverfahren

Hinweis: Die Laufzeit der Richtlinie "Landesprogramm Tourismus" endete am 31.12.2022. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Sobald konkrete Informationen zur Verlängerung/Neuveröffentlichung vorliegen, informieren wir Sie über unsere Webseite.

Tourismus in Thüringen stärken: GRW-Förderung

Sie haben Pläne, die den Tourismus und die regionale Wirtschaft ankurbeln? Nutzen Sie staatliche Zuschüsse! Zum Beispiel im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)" - kurz GRW Teil II.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • Gebietskörperschaften
  • Kommunale Zweckverbände
  • juristische Personen, die steuerbegünstigte
    Zwecke verfolgen (gemäß §§51 bis 68 Abgabeordnung)
  • Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus
  • Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
  • Zuschuss bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

So funktioniert die GRW Förderung im Tourismus in der Praxis

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