Wir beraten Sie gern persönlich zu den Produkten und Programmen der TAB!
In vielen Förderprogrammen können Sie Ihre Anträge direkt im Online-Portal stellen und jederzeit bearbeiten!
Jetzt Antrag online stellenEs handelt sich um Beihilfen, die auf Grund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel von der Europäischen Kommission weder angemeldet noch genehmigt werden müssen.
De-minimis-Behilfen können nach folgenden Verordnungen (VO) gewährt werden: Allgemeine-De-minimis-VO, Agrar-De-minimis-VO, Fisch-De-minimis-VO, DAWI-De-minimis-VO.
Der gesamte Beihilfewert aller De-minimis-Beihilfen, die ein einziges Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhält, darf die in den einzelnen Verordnungen festgelegten maximalen Beihilfewerte nicht übersteigen.
Gern beraten Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenbetreuung.
vollständige Finanzierung eines Investitionsvorhabens von der Planung bis zur Fertigstellung auf der Grundlage eines durch die Bank bestätigten Finanzierungsplanes. Sie ist die Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sicherzustellen. Zu beachten ist, dass zur Durchfinanzierung eines Vorhabens auch das erste Warenlager zählt bzw. die notwendigen Umlaufmittel für die Aufstockung des ersten Warenlagers.