21.07.2011

GRW: Förderpraxis in der Investitionsförderung angepasst

Für bis zum 15.08. vorliegende vollständige Anträge in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) hat der Freistaat Thüringen die Förderpraxis angepasst: Die GRW-Zuschüsse werden im Rahmen eines Fördermittelwettbewerbs vergeben. Fördermittelwettbewerb heißt: Die Vergabe der Fördermittel wird davon abhängig gemacht, bei welchen Projekten je zusätzlichem Dauerarbeitsplatz* die wenigsten Zuschussmittel aufgewandt werden müssen. Anhand dieses Kriteriums erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank eine Priorisierung der im Jahr 2011 noch zu bewilligenden Projekte.
Der Grund für diese Entscheidung: Im ersten Halbjahr 2011 war in der GRW ein Antragsboom zu verzeichnen - das vorliegende Antragsvolumen übersteigt bei weitem das im Jahr 2011 zur Verfügung stehende Fördermittelvolumen. Deshalb ist der Freistaat gezwungen, die Förderpraxis anzupassen und eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte vorzunehmen.
Es ist davon auszugehen, dass nach dem Abschluss des Priorisierungsverfahrens weitere Bewilligungen in der GRW erst wieder im Jahr 2012 erfolgen können.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an die Kundencenter der Thüringer Aufbaubank oder den für Sie zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Zum Programm GRW
*Als Dauerarbeitsplätze gelten Arbeits- und Ausbildungsplätze, die nach Investitionsende für mindestens fünf Jahre besetzt werden.
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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