Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)

Hinweis

Eine Antragstellung ist leider nicht mehr möglich, da die Förderperiode zu Ende ist. Die neue Richtlinie „FTI-Thüringen TECHNOLOGIE“ finden Sie unter folgendem Link: FTI-Thueringen-TECHNOLOGIE

Gefördert werden Projekte, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Im Programm werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Verbundvorhaben gefördert. Über Innovationsgutscheine werden weiterhin Vorbereitungen für Kooperationsprojekte, Studien, Schutzrechte und vieles mehr gefördert. Außerdem ist die wirtschaftsnahe Infrastruktur ein Förderschwerpunkt, wie zum Beispiel der Aufbau von Innovationszentren und vieles mehr. 

Förderprogrammdetails

Für FuE-Verbundvorhaben ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes möglich. Besitzen Sie bereits bewilligte Vorhaben, die Sie derzeit nicht über das Portal bearbeiten, dann können Sie sich diese Vorhaben für die weitere Bearbeitung im Portal freischalten lassen.

Die Ergebnisse zum Verbundwettbewerb 2021 finden Sie hier

Anträge für die einzelbetriebliche Technologieförderung, Innovationsgutscheine, Förderung der Wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie für Kaltmietfreistellung in Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren können erst wieder in der neuen Förderperiode gestellt werden. 

Aktuell laufen intensive Vorbereitungen für die neue Förderperiode, damit in Kürze ein erfolgreicher Start der neuen Fördermaßnahmen gewährleistet werden kann.

Gefördert werden Projekte die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS 3 Feldern möglich

Spezialisierungsfelder

  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung

Querschnittsfeld

  • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen

Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.

Jedes RIS 3 Feld ist mit mehreren Leitzielen untersetzt. Im Rahmen der Antragstellung muss die*der Antragsteller*in den Bezug des Projektes zu einem Leitziel plausibel darstellen. Handelt es sich um ein Leitziel, das dem Querschnittsfeld zugeordnet ist, muss auch der Bezug zu einem Spezialisierungsfeld herausgearbeitet werden.

Mit Ausnahme von einzelbetrieblichen FuE-Projekten, Innovationsgutscheinen und FuE-Projekten der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen werden Fördermittel im Rahmen von Wettbewerbsverfahren vergeben.

Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Gegenstand der Förderung

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • einzelbetriebliche FuE-Projekte
  • FuE-Verbundvorhaben
Innovationsgutscheine A bis E
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
  • Auf- und Ausbau von Innovationszentren
  • FuE- und Investitionsprojekte der Wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen
  • Kaltmietfreistellungen für KMU in Technologie- und Gründungszentren

Förderfähige Kosten

Fördergegenstand Förderung auf Ausgabenbasis
zuwendungsfähige Ausgaben
Förderung auf Kostenbasis
zuwendungsfähige Kosten
FuE-Vorhaben
FuE-Verbundvorhaben  
  • Personal
  • Aufträge/ Dienstleistungen
  • Betriebsmittel
  • Instrumente/ Ausrüstungen
    Hinweis:

    Abschreibungen für Instrumente und Ausrüstungen sind für
    • im Rahmen des Wettbewerbs vom 05.02.2021 eingereichte Verbundvorhaben sowie
    • für ab dem 01.03.2021 eingegangene Anträge einzelbetrieblicher FuE-Vorhaben
      nicht förderfähig.
  • zusätzliche Gemeinkosten 
Einzelbetriebliche
FuE-Projekte
Fördergegenstand Förderung auf Ausgabenbasis
zuwendungsfähige Ausgaben
Förderung auf Kostenbasis
zuwendungsfähige Kosten
Innovationsgutschein nach Nr.
A, B, E1
  • Aufträge/ Dienstleistungen
 
C, D
  • Aufträge/ Dienstleistungen
  • Gebühren
 
E2
  • Personal
  • Aufträge/ Dienstleistungen
  • Betriebsmittel
 
Fördergegenstand Förderung auf Ausgabenbasis
zuwendungsfähige Ausgaben
Förderung auf Kostenbasis
zuwendungsfähige Kosten
Wirtschaftsnahe Infrastruktur






Innovationszentren
im Rahmen ihrer nichtwirtschaft-
lichen Tätigkeit:
  • forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
  • Personal (ausschließlich technisches und
    Verwaltungspersonal)
  • Aufträge/ Dienstleistungen
  • Gebäudemiete
  • Betriebsmittel
 
im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit:
  • forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
 
Investitionen bei WinaFo forschungsbezogene Geräteinfrastruktur  
FuE-Projekte von WinaFo  
  • Personal
  • Aufträge/ Dienstleistungen
  • Betriebsmittel
  • Instrumente/ Ausrüstungen
  • zusätzliche Gemeinkosten 
Kaltmietfreistellung in TGZ/
Applikationszentren
auf die Kaltmiete bezogene, tatsächlich
gewährte Mietfreistellung
 

Hinweis zur Förderfähigkeit von Personalkosten


Fördergegenstand Zuwendungsempfänger
FuE-Projekte
FuE-Verbundvorhaben
  • KMU,
  • große Unternehmen nur in Kooperation mit KMU oder mit Forschungseinrichtungen
  • Forschungseinrichtungen
Einzelbetriebliche FuE-Projekte
  • KMU
Innovationsgutscheine
A Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten
  • KMU
  • Forschungseinrichtungen
B Durchführbarkeitsstudien für FuE-Projekte und Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Programmen
  • KMU
C Technische Schutzrechte
  • KMU
  • Forschungseinrichtungen
D Innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen
  • KMU
E E1 Prozess- und Organisationsinnovationen
  • KMU
E2 Modellprojekte
  • Cluster-/ Netzwerkorganisationen
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Auf- und Ausbau von Innovationszentren
  • Forschungseinrichtungen
FuE-Projekte und Investitionen bei WinaFos
  • wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Kaltmietfreistellung in TGZ/ Applikationszentren
  • Träger- oder Betreibergesellschaften von TGZ/ Applikationszentren

Die Evaluierung zur Antragsberechtigung als wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung im Sinne der FTI-Richtlinie erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Informationen zum Antrags- und Evaluierungsverfahren erhalten Sie durch das zuständige Referat 53 (poststelle@tmwwdg.thueringen.de).


FuE-Vorhaben nach Nr. 2.1
Fördergegenstand Zuwendungsempfänger gemäß Nr. 2 der Richtlinie
maximale Förderquote
Förderhöchstbetrag (maximaler Zuschuss)
  industrielle Forschung experimentelle Entwicklung  
FuE-Verbundvorhaben**
  • kleine Unternehmen
70 % 60 %






1,5 Mio. EUR je Verbundvorhaben
  • mittlere Unternehmen
65 % 50 %
  • große Unternehmen
55 % 40 %
  • Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit 
100 %
Einzelbetriebliche FuE-Projekte**
  • kleine Unternehmen
60 % 45 %

1 Mio. EUR

  • mittlere Unternehmen
50 % 35 %

 

Innovationsgutscheine nach Nr. 2.2
Fördergegenstand Zuwendungsempfänger gemäß Nr. 2 der Richtlinie maximale Förderquote Förderhöchstbetrag (maximaler Zuschuss)
A Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit 100 % 50.000 EUR
kleine Unternehmen* 70 %
mittlere Unternehmen* 60 %
B kleine Unternehmen 70 % 50.000 EUR
mittlere Unternehmen 60 %
C*** KMU, Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit 50 %

1.500 EUR für Recherche zum Stand der Technik

1.000 EUR für Kosten-Nutzen-Analyse

10.000 UR für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, davon max. 2.100 EUR für jede Anmeldung in Deutschland und max. 2.700 EUR für jede Anmeldung außerhalb Deutschlands

D*** KMU 50 %

20.000 EUR 

1.200 EUR für Designrecherche

E E1**** KMU 50 % 20.000 EUR
E2* Cluster-/ Netzwerkorganisation 75% 30.000 EUR

 

Wirtschaftsnahe Infrastruktur nach Nr. 2.3
Fördergegenstand Zuwendungsempfänger gemäß Nr. 2 der Richtlinie maximale Förderquote Förderhöchstbetrag (maximaler Zuschuss)
Auf- und Ausbau von Innovationszentren Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer Tätigkeit: nichtwirtschaftlich 100 % 10 Mio. EUR
wirtschaftlich****** 50 %
Investitionen bei WinaFo WinaFo im Rahme ihrer Tätigkeiten nichtwirtschaftlich 100 % 1 Mio. EUR*****
wirtschaftlich****** 50 %
FuE-Projekte von WinaFo WinaFo im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten: 100 % 1 Mio. EUR
Kaltmietfreistellung in TGZ/ Applikationszentren* Träger und Betreibergesellschaften der TGZ/ Applikationszentren Kaltmietfreistellung 200.000 EUR pro Jahr und Zuwendungsempfänger,

10.000 EUR pro Jahr und begünstigtes KMU als Mieter
Anmerkungen
*Die Förderung erfolgt auf Basis der "De-minimis"-VO

**

Die Förderung der Unternehmen erfolgt auf Basis von Art. 25 AGVO
***Die Förderung der Unternehmen erfolgt auf Basis von Art. 28 AGVO
****Die Förderung der Unternehmen erfolgt auf Basis von Art. 29 AGVO
*****Bei Investitionen im Zusammenhang mit der Aufnahme der Forschungseinrichtung in eine vom Bund mitfinanzierte Forschungsorganisation (z.B. FhG, WGL) bzw. im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen in den Einrichtungen kann diese Förderhöchstsumme überschritten werden.
******Die Förderung der Forschungseinrichtungen erfolgt auf Basis von Art. 26 AGVO

Aktuelle Calls

Förderung der Forschung (im Bild: Forscher während einer wissenschaftlichen Untersuchung)


Welche Calls und Wettbewerbe für die verschiedenen Programme laufen aktuell? Wir geben den Überblick.

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