IVV 2014 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Hinweis

In diesem Förderprogramm werden wir mit der Förderperiode 2023 bis 2027 erst im zweiten Halbjahr 2024 beginnen!

Daher können zu den folgenden Stichtagen weiterhin Förderanträge nach der derzeit gültigen Förderrichtlinie eingereicht werden:

Teil A – Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse: 30.04.2024

  • Es gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) vom 02.11.2015, geändert am 19.12.2023

    Wir möchten ausdrücklich auf den geänderten Fördertatbestand für Schlachtbetriebe hinweisen. Nunmehr sind auch mittlere Unternehmen im Sinne von Anhang I der VO (EU) Nr. 702/2014 zeitlich befristet bis zum 31.12.2024 förderfähig, wenn eine regionale Bedarfs- und Umfeldanalyse belegt, dass mit der Förderung keine Verdrängung oder signifikante Schwächung von bestehenden Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen verbunden ist. Modernisierungsvorhaben ohne oder mit Kapazitätserweiterung (bis max. 10 %) in der Schlachtstätte in der auch die Lohnschlachtung angeboten wird, einschließlich der Annahme von Schlachtvieh in kleinen Stückzahlen (d. h. ohne Mindestanlieferungsmengen), sind weiterhin ohne die Erstellung einer reg. Umfeldanalyse förderfähig.
  • Den Antrag sowie alle notwendigen Unterlagen finden Sie wie gewohnt unter den beiden Programmteilen im Downloadbereich.

Alle Vorhaben können nach derzeitigem Stand längstens bis zum 31.05.2025 umgesetzt und müssen spätestens bis zum 30.06.2025 abgerechnet werden.

Es gilt der Posteingang in der Bewilligungsstelle.

IVV zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geförderter Unternehmen. Es sollen Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten der Betriebe ausgebaut werden. Dabei richtet sich das Programm sowohl an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe, als auch an Unternehmen, die nach der EG-Ökoverordnung verarbeiten und vermarkten. 

Förderprogrammdetails

Förderschwerpunkte der Richtlinie und Zielstellungen:

Unterstützt werden Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung und Zusammenschlüsse, die in der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Sinne von Anhang I AEUV tätig und nicht größer als mittelgroße Unternehmen sind. Der Status Anhang I gilt auch für die Endprodukte der Verarbeitung und Vermarktung.

IVV zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geförderter Unternehmen und besteht aus nachfolgenden Teilmaßnahmen:

Teil A - Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Ziel: Schaffung und/oder Ausbau von Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten

Die Umsetzung in der FILET erfolgt gemäß Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe GAK. Durch vertragliche Bindung mit landwirtschaftlichen Erzeuger*innen für 40 Prozent der eingesetzten Rohwaren soll Teil A auch zur Absatzsicherung und zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Ebene der landwirtschaftlichen Erzeuger*innen beitragen. Die Investitionsförderung soll einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes (insbesondere Wasser und/oder Energie) leisten.

Teil B - Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse
Ziel: Schaffung und/oder Ausbau von Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten für ökologisch erzeugte Produkte im Freistaat

Förderfähig sind Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse im gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nach den Regeln der EG-Ökoverordnung (VO(EG) 834/2007) verarbeiten und vermarkten.

Höhe des Budgets für Bewilligungen im Jahr 2024:

Bewilligungsrahmen [€]Teil ATeil B
31.01.2024
noch offen

31.12.20231,0 Mio. €

Vorhabensauswahl:

Die Vorhabensauswahl erfolgt nach Artikel 49 VO (EU) Nr. 1305/2015 für die Teilmaßnahmen lt. EPLR auf Basis von der Verwaltungsbehörde nach Anhörung des ELER-Begleitausschusses festgelegter Auswahlkriterien.

Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Antragstellung und Vorhabensauswahl erfolgen eigenständig für jede Teilmaßnahme jeweils nach folgenden Grundsätzen:

Die Auswahlkriterien sind in Kategorien gegliedert, wobei nach

  • dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen,
  • dem Charakter der Investition und
  • Beiträgen der Investition zur Verbesserung der Wertschöpfungskette / zum Verbraucherschutz sowie zum Umwelt- und Klimaschutz

unterschieden wird.

Projektanträge können nur an der Vorhabensauswahl teilnehmen wenn sie die Förderschwelle (Mindestpunktzahl) erreichen. Hierzu sind mindestens zwei Auswahlkriterien bzw. deren Untersetzungen zu erfüllen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets entsprechend der Rangfolge der Projektanträge.

Ein Wechsel zwischen den Teilmaßnahmen ist nicht möglich. Nach Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages ist jedoch eine erneute Antragstellung im nächsten Antragsverfahren - ggf. mit Modifikation des Antrages oder ergänzender Vorlage von Nachweisen - möglich.


Wichtige Hinweise:

Ergänzende Erläuterungen zur Förderrichtlinie finden sich im Merkblatt zur Förderrichtlinie IVV,  das als ‚living paper‘ - auch während eines Antragsverfahrens - nachvollziehbar ergänzt und fortgeschrieben wird.

Genehmigungen

Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen sind die für die Investition erforderlichen Genehmigungen grundsätzlich Bestandteil der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Matrix mit den zugelassenen Ausnahmetatbeständen.

Prüfung der Kostenplausibilität

Für die Prüfung der Plausibilität und Angemessenheit der beantragten Ausgaben sind grundsätzlich nachfolgende Unterlagen einzureichen:

  • bei genehmigungsfreien Bauvorhaben: Vorlage einer Kostenberechnung nach DIN 276 oder Vorlage von drei vergleichbaren Kostenangeboten (außer für Planungsleistungen)
  • bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Vorlage einer durch eine Architektin / einen Architekten bzw. eine Bauingenieurin / einen Bauingenieur abgezeichneten Kostenberechnung nach DIN 276
  • bei ausschließlich Lieferleistungen: Vorlage von drei vergleichbaren Kostenangeboten

Detaillierte Informationen zu Förderzweck, Zielgruppen und Förderhöhe sowie die Antragsunterlagen sind unter den einzelnen Programmteilen (Teil A und Teil B) eingestellt.

Hinweis zu den Downloads

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Downloads

Richtlinie

IVV - Richtlinie pdf 89.3 KB

Antrag

IVV - Antrag Beraterliste xlsx 15.1 KB
IVV - Transparenzhinweisblatt pdf 174.7 KB

Abruf

IVV - Abrufantrag pdf 785.8 KB
IVV - Abrufantrag Anlage 1 xlsx 41 KB

Ergänzende Regelungen bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem ELER

Merkblatt Publizität ELER pdf 116.2 KB

weitere Formulare und Hinweise

Publizität Vorlage EU-Land (TMIL) pptx 244.5 KB
Merkblatt Publizität GAK pdf 427.8 KB
IVV - Merkblatt pdf 51.4 KB

Finanziert durch

So funktioniert es

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