Förderung der Forschung

Hinweis

Mit Beendigung der EU-Förderperiode 2014-2020 ist eine Antragstellung innerhalb dieser Richtlinie nicht mehr möglich. Die Nachfolgerichtlinie FTI-Thüringen-FORSCHUNG ist bereits in Kraft getreten. Informationen zu dieser Richtlinie erhalten Sie hier

Die Antragstellung ist nur im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes möglich. Besitzen Sie bereits bewilligte Vorhaben, die Sie derzeit nicht über das Portal bearbeiten, dann können Sie sich diese Vorhaben für die weitere Bearbeitung im Portal freischalten lassen.

Das Programm richtet sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und der Aufbau von Forschungsinfrastruktur. Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten.

Förderprogrammdetails

Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und der Aufbau von Forschungsinfrastruktur, die den nachhaltigen Ausbau von Forschungsschwerpunkten an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Thüringen unterstützen. Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS 3 Feldern möglich:

Spezialisierungsfelder

  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung

Querschnittsfeld

  • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen

Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.

Jedes RIS 3 Feld ist mit mehreren Leitzielen untersetzt. Im Rahmen der Antragstellung muss der Antragsteller den Bezug seines Vorhabens zu einem Leitziel plausibel darstellen. Handelt es sich um ein Leitziel, welches dem Querschnittsfeld zugeordnet ist, muss auch der Bezug zu einem Spezialisierungsfeld herausgearbeitet werden.

Die Fördermittel werden im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens vergeben.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Gegenstand der Förderung

      • Wissenschaftliche Forschungsvorhaben
      • Aufbau von Forschungsinfrastruktur

Förderfähige Kosten

      • Personalausgaben/-kosten
      • Sachausgaben/-kosten
      • Fremdleistungen
      • Investitionsausgaben/-kosten für vorhabensspezifische Ausrüstungen

Unser Tipp:

Abruf über das Online-Portal 
Bitte laden Sie die Belege, die zu einer Kosten-/ Ausgabenposition gehören, an der dazugehörigen Kosten-/ Ausgabenposition im Portal hoch. Die hochgeladenen Belege müssen nicht noch einmal in Papierform eingereicht werden. Bis auf Weiteres muss nur noch der Abrufantrag unterschrieben im Original in der Thüringer Aufbaubank vorgelegt werden.

Verwendungsnachweis über das Online-Portal 
Bitte reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis im Original ein.

Zum Portal

  • staatliche und nach §§101 ff. ThürHG staatlich anerkannte Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, deren Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil durch den Freistaat Thüringen allein oder gemeinsam durch Bund und Länder getragen wird

Unser Tipp:

Abruf über das Online-Portal
Bitte laden Sie die Belege, die zu einer Kosten-/ Ausgabenposition gehören, an der dazugehörigen Kosten-/ Ausgabenposition im Portal hoch. Die hochgeladenen Belege müssen nicht noch einmal in Papierform eingereicht werden. Bis auf Weiteres muss nur noch der Abrufantrag unterschrieben im Original in der Thüringer Aufbaubank vorgelegt werden.

Verwendungsnachweis
über das Online-Portal
Bitte reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis im Original ein.

Zum Portal

Bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten.
Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.


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Bitte laden Sie die Belege, die zu einer Kosten-/ Ausgabenposition gehören, an der dazugehörigen Kosten-/ Ausgabenposition im Portal hoch. Die hochgeladenen Belege müssen nicht noch einmal in Papierform eingereicht werden. Bis auf Weiteres muss nur noch der Abrufantrag unterschrieben im Original in der Thüringer Aufbaubank vorgelegt werden.

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Aktuelle Calls

Förderung der Forschung (im Bild: Forscher während einer wissenschaftlichen Untersuchung)

Welche Calls und Wettbewerbe für die verschiedenen Programme laufen aktuell? Wir geben den Überblick.

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