Förderung von Aus- und Fortbildung und innovativen Maßnahmen im Abwasserbereich

Das Programm beinhaltet die Förderung der Aus- und Fortbildung von Fachkräften im Abwasserbereich. Weiterhin werden Pilotanlagen und Pilotprojekte gefördert von der Planung bis zur Inbetriebnahme und Erprobung bzw. des Abschlussberichts.

Förderprogrammdetails

  1. Ausbildung der Fachkraft für Abwassertechnik und der Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
  2. Fortbildung des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen und andere Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte
  3. Erfahrungsaustausch, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) des Landesverbandes Sachsen/Thüringen
  4. Pilotanlagen und sonstige Maßnahmen
  5. Pilotprojekte

Förderfähig sind:

  • bei Aus- und Fortbildung: Lehrgangs- und Prüfgebühren, Aufwendungen für Praktika sowie Ausgaben für Lehrmittel
  • bei Pilotanlagen und sonstigen Maßnahmen sowie Pilotprojekten: alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Ausgaben von der Planung bis zur Inbetriebnahme und Erprobung bzw. des Abschlussberichts

Nicht förderfähig sind:

  • Vergütung und Ausgaben für Unterbringung, Verpflegung und Transport der aus- und fortzubildenden Personen bei Aus- und Fortbildungsförderung
  • Maßnahmen der Fortbildung mit zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben unter 2.500 Euro pro Person

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Zweckverbände bei Pilotanlagen und sonstigen Maßnahmen, Pilotprojekten sowie Vorhaben der Aus- und Fortbildung,
  • Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) des Landesverbandes Sachsen/Thüringen für den Fördergegenstand 2.3.3. der Richtlinie,
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts bei Pilotanlagen und sonstigen Maßnahmen sowie Pilotprojekten

Voraussetzungen:

  • Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn mit der beantragten Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
  • Bei Pilotanlagen und sonstigen Maßnahmen: Vorliegen einer wasserrechtlichen Genehmigung sowie geprüfter Vorplanungsunterlagen.
  • Bei Pilotprojekten und Fördervorhaben der DWA ist ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
  • Für die Gewährung einer Zuwendung nach o. g. Ziffer 1. haben die Körperschaften des öffentlichen Rechts im Antrag den Ausbildungsbedarf und die Perspektiven für die Weiterbeschäftigung der auszubildenden Person nach ihrer Ausbildung im Unternehmen darzulegen.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung gewährt:

Als Anteilsfinanzierung bei nachfolgenden Vorhaben:
Pilotanlagen und sonstige Maßnahmenbis zu 70 v. H
Pilotprojektebis zu 100 v. H.
Fortbildungbis zu 50 v. H.
Kläranlagen- und Kanalnachbarschaftenbis zu 70 v. H.
Als Festbetragsfinanzierung:
Ausbildung1. Ausbildungsjahr= 7.700 EUR
2. Ausbildungsjahr= 4.600 EUR
3. Ausbildungsjahr= 1.500 EUR

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Downloads

Antrag

AbwInnov - Antrag Ausbildung pdf 483.2 KB
AbwInnov - Antrag Fortbildung pdf 632.9 KB
AbwInnov - Antrag Fortbildung DWA pdf 625.5 KB
AbwInnov - Antrag Pilotprojekt pdf 640.8 KB
AbwInnov - Antrag Pilotanlage pdf 691.2 KB

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