Neue Richtlinie: Sonderprogramm Trinkwasserinfrastruktur
Gegenstand des neuen Programms ist die Errichtung von Wasserversorgungsanlagen nach TrinkwV §3 Abs. 2. a), b), c) und e).
Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände usw., die Träger der Aufgabe der Wasserversorgung sind, können Anträge auf Förderung stellen. Aber auch für Privatpersonen steht das Programm offen.
Gefördert werden unter anderem Anlagen der lokalen Wasserversorgung, Brunnen, Aufbereitungsanlagen und Leitungen. Die förderfähigen Kosten beinhalten die Bruttoausgaben für Beratungs-, Planungs- und Bauleistungen. Es sind Zuschüsse von bis zu 85 Prozent möglich, maximal jedoch 22.000 Euro je Grundstück.
Alle Voraussetzungen für eine Förderung und die Auflistung der förderfähigen Maßnahmen finden Sie auf unserer Website.
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