22.12.2004

Neue KMU-Definition der EU-Kommission

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ab 01.01.2005 eine neue Definition der EU-Kommission. Die neue Regelung beinhaltet eine Erhöhung der KMU-Schwellenwerte und die Einführung der Kategorie "Kleinstunternehmen".
(1) Die Größenklassen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
(2) Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.
(3) Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht übersteigt. (entnommen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union L124/39 vom 20.05.2003)
Weiterhin enthält die neue KMU-Definition detaillierte Regelungen zur Einbeziehung von Partnerunternehmen/verbundenen Unternehmen bei der Ermittlung des KMU-Status.
Weiterführende Informationen:
Glossar (KMU) und TAB-Hilfen zur Ermittlung Ihres KMU-Status
Amtsblatt der Europäischen Union [pdf]
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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